Page 10 - Emsteker Nachrichten
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Hast Recht
Tipp von Kirsten Wiese
Beendigung eines
Mietvertrages mit
dem Ehegatten
Das OLG Oldenburg hatte darüber das vorbefasste Amtsgericht
zu entscheiden in welchem Fall ein dahingehend, dass nach Ablauf des
Ehegatte, nach der Trennung der Trennungsjahres die Ehefrau an der
Eheleute, der Kündigung eines ge- Kündigung mitwirken müsse, damit
meinsamen Mietvertrages der Ehemann aus der ge-
über die Ehewohnung meinsamen mietvertrag-
zustimmen muss. lichen Bindung befreit
werde. Dies gelte zu-
Der Ehemann mindest dann, wenn
war im Zuge der sie nicht willens
Trennung aus oder in der Lage
der Ehewohnung sei, den Ehemann
ausgezogen. Die im Außenverhältnis Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ehefrau blieb mit den zum Vermieter von Ver- Qualifizierter Sanierungsberater
drei Kindern dort. Es kam pflichtungen freizustellen.
zu Mietrückständen, für die beide
Ehegatten gemeinsam haftbar sind. Der ausgezogene Ehemann bleibt
Der Vermieter lehnte es ab, den allerdings dennoch haftbar für
Ehemann aus dem Mietverhältnis Mieten, die bis zum Beendigungs-
zu entlassen. zeitpunkt auflaufen.
Der Ehemann verlangte von seiner Kirsten Wiese
Ehefrau die Zustimmung, den Ver- Rechtsanwältin
trag zu kündigen. Das OLG Olden- und Fachanwältin
burg bestätigte in seiner Entschei- für Miet- und
dung vom 29.03.2021 Wohnungseigentumsrecht
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