Page 10 - Emsteker Nachrichten
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Hast Recht


          Tipp von Kirsten Wiese




       Beendigung eines


       Mietvertrages mit



       dem Ehegatten





       Das OLG Oldenburg hatte darüber   das vorbefasste Amtsgericht
       zu entscheiden in welchem Fall ein   dahingehend, dass nach Ablauf des
       Ehegatte, nach der Trennung der   Trennungsjahres die Ehefrau an der
       Eheleute, der Kündigung eines ge-  Kündigung mitwirken müsse, damit
       meinsamen Mietvertrages          der Ehemann aus der ge-
       über die Ehewohnung                meinsamen mietvertrag-
       zustimmen muss.                      lichen Bindung befreit
                                             werde. Dies gelte zu-
       Der Ehemann                           mindest dann, wenn
       war im Zuge der                       sie nicht willens
       Trennung aus                          oder in der Lage
       der Ehewohnung                        sei, den Ehemann
       ausgezogen. Die                      im Außenverhältnis         Fachanwalt für Insolvenzrecht
       Ehefrau blieb mit den               zum Vermieter von Ver-      Qualifizierter Sanierungsberater
       drei Kindern dort. Es kam        pflichtungen freizustellen.
       zu Mietrückständen, für die beide
       Ehegatten gemeinsam haftbar sind.   Der ausgezogene Ehemann bleibt
       Der Vermieter lehnte es ab, den   allerdings dennoch haftbar für
       Ehemann aus dem Mietverhältnis   Mieten, die bis zum Beendigungs-
       zu entlassen.               zeitpunkt auflaufen.

       Der Ehemann verlangte von seiner   Kirsten Wiese
       Ehefrau die Zustimmung, den Ver-  Rechtsanwältin
       trag zu kündigen. Das OLG Olden-  und Fachanwältin
       burg bestätigte in seiner Entschei-  für Miet- und
       dung vom        29.03.2021   Wohnungseigentumsrecht




































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