Page 15 - Emsteker Nachrichten
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Zum Sightseeing nach Oldenburg

Ausflug des Heimatvereins Bühren

Bühren (gb). An einem Sonntag      Das Schloss in Oldenburg war die erste Station beim Ausflug des Bührener Heimatvereins.
im September starteten 48 Büh-
rener auf Einladung des Heimat-    wurde mit dem Bus eine zwei- nommen, wobei der Gästeführer lung und Sehenswürdigkeiten
vereins zu einer Halbtagsfahrt     stündige Stadtrundfahrt unter- den Teilnehmern die Entwick- der Stadt erklärte.
nach Oldenburg. Die erste Station
war das Schloss mit dem Landes-
museum für Kunst und Kulturge-
schichte in Oldenburg. Bei einer
plattdeutschen Führung wurde
die Geschichte des Oldenburger
Landes anhand von Ausstellungs-
stücken anschaulich erklärt.

  Im Anschluss ging es zu Fuß
in den nahe gelegenen Ratskel-
ler, wo sich alle mit Kaffee und
Kuchen für den zweiten Teil
des Nachmittags stärkten. Die-
ser begann beim Rathaus unter
der Leitung eines Stadtführers.
Nach einer kurzen Einführung
in die Stadtgeschichte wurde das
Innere der Lambertikirche in Au-
genschein genommen. Danach

                                                                                                                        - Anzeige -

Kleine Geschichte vom
Schwarzfahren

Rechtstipp von Rechtsanwältin Doris C. Duhme

Der Angeklagte hatte am StGB erfüllt, wenn er in den ab- brachte Zettel mit der Aufschrift gast offen und unmissverständ-

11.11.2011 in Köln den ICE in fahrbereiten ICE einsteigt, sich „ich fahre schwarz“ ändert nichts lich zum Ausdruck bringt, den

Richtung Frankfurt am Main einen Sitzplatz sucht und dem an der Beförderungserschlei- Fahrpreis nicht entrichten zu

bestiegen und einen Sitzplatz ein- Zugbegleiter erst bei routinemä- chung. Es genügt, dass der Fahr- wollen.

genommen, ohne über eine Fahr- ßiger Kontrolle auffällt. Denn

karte zu verfügen. Zuvor hatte er mit diesem Verhalten erweckt

einen Zettel mit der Aufschrift er den Anschein, er erfülle die

„ich fahre schwarz“ in seine umge- nach den Geschäftsbedingun-

klappte Wollmütze gesteckt, ohne gen der Bahn erforderlichen

sich beim Einsteigen oder bei der Voraussetzungen für die Beför-     Bernard Hesselnfeld-Jost
Sitzplatzsuche einem Mitarbeiter derung.
der Deutschen Bundesbahn zu Unerheblich ist, dass andere                          Rechtsanwalt
präsentieren. Erst bei einer routi- Fahrgäste vor Fahrtantritt oder                  Mediator
                                                                                      Emstek

nemäßigen Fahrscheinkontrolle während der Fahrt die Auf-                 Doris C. Duhme
wurde der Zugbegleiter auf den schrift wahrnehmen. Nach den
Angeklagten und den von diesem Beförderungsbedingungen                        Rechtsanwältin
getragenen Zettel aufmerksam. wäre es möglich gewesen, noch          Fachanwältin für Familienrecht
                                                                     Fachanwältin für Verkehrsrecht
  Das Oberlandesgericht Köln im Zug einen Fahrschein zu lö-
                                                                                    Emstek

hat eine Entscheidung des sen, so dass das Verhalten des             Beles U. Loddo-Egerer
Landgerichts Bonn bestätigt, Ange- klagten zunächst regel-
wonach ein Fahrgast sich we- konform erschien. Auch inter-                    Rechtsanwältin
gen Beförderungserschleichung essiere sich ein Fahrgast regel-       Fachanwältin für Familienrecht
auch dann strafbar macht, wenn mäßig nicht dafür, ob andere
er an seiner Mütze einen Zettel Fahrgäste über eine Fahrkarte                      Emstek
mit der sicht- und lesbaren Auf- verfügen oder nicht. Schließlich
schrift „ich fahre schwarz“ ange- sei es nicht Sache der anderen          Holger Moye

                                                                               Rechtsanwalt
                                                                                   Cappeln

bracht hat. Der Senat geht davon Fahrgäste, den Fahrgastan-

aus, dass ungeachtet der an der spruch der Deutschen Bahn AG

Mütze angebrachten Mitteilung durchzusetzen oder den Fahr-

das Verhalten des Angeklagten gast ohne Fahrschein an der Be-

den Straftatbestand der Beförde- förderung zu hindern.

rungserschleichung gem. § 265 a Der an der Mütze ange-
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